Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Leistungen von MOe’s Taverne
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Michael Ohnesorg, handelnd unter MOe's Taverne, Zum Gleis 5, 25980 Sylt, Deutschland, E-Mail: info@moes-taverne.com.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern über Webentwicklung, Software, KI-gestützte Systeme, Automatisierung, Hosting, Wartung, Beratung sowie damit zusammenhängende digitale Leistungen.
Verbraucher sind natürliche Personen, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken schließen. Unternehmer handeln beim Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen unternehmerischer Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung zustimmt.
2. Leistungsumfang
Art, Umfang, Vergütung und vereinbarte Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und den vertraglichen Vereinbarungen.
Insbesondere werden Projektleistungen, laufender Betrieb, Wartung, Support, Datensicherung und die Bereitstellung digitaler Produkte entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang erbracht. Gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
Zusätzliche Leistungen oder Änderungen des vereinbarten Umfangs bedürfen einer Vereinbarung. Der Anbieter informiert den Kunden vor der Beauftragung über zusätzliche Kosten.
Der Anbieter darf geeignete Dritte zur Leistungserbringung einsetzen. Seine Verantwortung für die Erfüllung des Vertrags bleibt bestehen.
3. Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch Bestätigung einer Bestellung des Kunden durch den Anbieter zustande. Die Erklärungen können insbesondere per E-Mail oder über einen entsprechend ausgestalteten elektronischen Bestellprozess erfolgen.
Ein Leistungsbeginn gilt nur dann als Annahme, wenn eine entsprechende Bestellung des Kunden vorliegt und die Annahme für ihn erkennbar ist. Besondere gesetzliche Anforderungen bei Verbraucherverträgen bleiben unberührt.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben und Zugänge rechtzeitig bereit. Zugangsdaten sind über geeignete sichere Übermittlungswege zu übergeben.
Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Angaben sowie dafür verantwortlich, dass er die erforderlichen Rechte zur vereinbarten Nutzung bereitgestellter Inhalte besitzt.
Fehlen erforderliche Mitwirkungshandlungen, weist der Anbieter den Kunden darauf hin. Termine verschieben sich nur insoweit, wie die fehlende Mitwirkung die Leistung tatsächlich verzögert; notwendige Wiederanlaufzeiten sind angemessen zu berücksichtigen.
Zusätzliche Vergütung für geänderte oder ergänzende Leistungen wird vorher vereinbart. Gesetzliche Ansprüche wegen unterlassener Mitwirkung bleiben unberührt.
5. Vergütung und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich anfallender Umsatzsteuer und sonstiger unvermeidbarer Preisbestandteile angegeben. Gegenüber Unternehmern können ausdrücklich als solche bezeichnete Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart werden.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zahlbar, jedoch nicht vor Eintritt der vereinbarten oder gesetzlichen Fälligkeit.
Abschlagszahlungen werden vereinbart oder nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen verlangt. Für wiederkehrende Leistungen werden Abrechnungszeitraum und eine etwaige Vorauszahlung vor Vertragsschluss festgelegt.
Nutzungsabhängige Entgelte setzen eine vereinbarte, nachvollziehbare Berechnungsgrundlage voraus. Ein Zahlungsmandat allein berechtigt nicht zur Berechnung zusätzlicher Leistungen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine vorübergehende Leistungssperre kommt nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechts und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit in Betracht. Sie wird grundsätzlich vorher mit angemessener Frist angekündigt. Eine Sperre führt nicht automatisch zur Löschung gespeicherter Daten.
6. Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit wiederkehrender Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag. Ist keine feste Laufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Ist eine Mindestlaufzeit mit anschließender automatischer Fortsetzung vereinbart, erfolgt die Fortsetzung auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Kunde jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit beträgt ebenfalls einen Monat.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und sonstige gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Gesetzlich vorgeschriebene elektronische Kündigungsmöglichkeiten stehen zusätzlich zur Verfügung.
Automatische Zahlungen über Mollie oder andere vereinbarte Zahlungsdienstleister setzen eine entsprechende Autorisierung voraus. Der Widerruf eines Zahlungsmandats beendet nicht automatisch den zugrunde liegenden Vertrag.
7. Domains und externe Dienste
Bei Domains und externen Diensten wird im Angebot festgelegt, ob der Anbieter lediglich einen Vertrag mit einem Dritten vermittelt oder selbst eine Leistung gegenüber dem Kunden schuldet.
Bei vermittelten Verträgen wird der jeweilige Vertragspartner kenntlich gemacht. Dessen Bedingungen werden dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht, soweit sie Bestandteil des Vertrags werden sollen.
Die erfolgreiche Registrierung einer gewünschten Domain hängt von ihrer Verfügbarkeit und den Bedingungen der zuständigen Registrierungsstelle ab. Der Kunde wird als Domaininhaber registriert, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Soweit der Anbieter externe Dienste zur Erfüllung eigener Vertragspflichten einsetzt, bleiben seine vertragliche Verantwortung und die Haftungsregelung in Ziffer 13 unberührt. Änderungen oder Ausfälle externer Dienste führen nicht automatisch zum Wegfall der Ansprüche des Kunden.
8. Hosting, Wartung und Datensicherung
Der Anbieter stellt Hosting und technische Betriebsleistungen im vereinbarten Umfang bereit. Eine darüber hinausgehende Garantie einer bestimmten prozentualen Verfügbarkeit wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung übernommen. Die Verpflichtung zur vertragsgemäßen Leistung besteht unabhängig von einer solchen Garantie.
Notwendige Wartungsarbeiten werden möglichst zu Zeiten geringer Nutzung durchgeführt und bei vorhersehbaren wesentlichen Einschränkungen rechtzeitig angekündigt. Dringende Maßnahmen zur Abwehr von Sicherheitsrisiken können kurzfristig erfolgen. Unterbrechungen sind auf das erforderliche Maß zu begrenzen.
Bei Störungen ergreift der Anbieter die nach dem Vertrag geschuldeten Maßnahmen zur Wiederherstellung. Besondere Bereitschafts-, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten bedürfen einer Vereinbarung.
Soweit Datensicherung vereinbart ist, werden insbesondere Umfang, Sicherungsintervall, Aufbewahrung und Wiederherstellung im Angebot beschrieben. Gesetzliche Sicherungs- und Schutzpflichten bleiben unabhängig davon bestehen.
Dem Kunden wird empfohlen, zusätzlich eigene Sicherungskopien aufzubewahren, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist. Eine unterlassene Datensicherung wird bei Schadensersatzansprüchen nur nach den gesetzlichen Regeln über Mitverschulden berücksichtigt. Vereinbarte Sicherungspflichten des Anbieters werden dadurch nicht eingeschränkt.
Gesetzliche Rechte wegen Ausfällen, Leistungsstörungen oder Datenverlust bleiben bestehen. Für Schadensersatz gilt Ziffer 13.
9. Kundentexte und Datenschutzerklärungen
Stellt der Kunde Datenschutzerklärungen, Impressumsangaben oder sonstige Rechtstexte zur Verfügung, umfasst die Leistung deren vereinbarte technische Einbindung. Eine rechtliche Prüfung der bereitgestellten Texte ist damit nicht verbunden.
Soweit der Anbieter selbst Entwürfe für Datenschutzerklärungen erstellt, werden deren Umfang und die zu berücksichtigenden technischen Dienste und Datenverarbeitungsvorgänge im Angebot festgelegt. Eine anwaltliche Prüfung ist nicht Bestandteil dieser Entwurfsleistung.
Der Kunde stellt die erforderlichen Informationen über Datenverarbeitungen in seinem Verantwortungsbereich vollständig und zutreffend bereit. Der Anbieter berücksichtigt die von ihm eingerichteten technischen Dienste im vereinbarten Leistungsumfang und stellt die dafür erforderlichen technischen Informationen bereit.
Bei vereinbarter Bereitstellung eines Entwurfs ist dessen rechtliche Prüfung vor Veröffentlichung gesondert zu veranlassen. Weitergehende ausdrücklich vereinbarte Leistungspflichten bleiben unberührt.
Eine Kundenfreigabe entbindet den Anbieter nicht von der Verantwortung für eigene Pflichtverletzungen und stellt keinen Verzicht auf gesetzliche Ansprüche dar.
Eine laufende rechtliche Überwachung und Aktualisierung von Rechtstexten ist nicht Bestandteil einer einmaligen Erstellung oder Einbindung. Gesonderte Vereinbarungen sowie gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
Für Schäden aus unzutreffenden Kundenangaben, nachträglichen Änderungen oder fehlerhaften Rechtstexten gelten die gesetzlichen Regeln und Ziffer 13. Eine pauschale Übernahme sämtlicher Abmahnkosten, Bußgelder oder Drittansprüche durch den Kunden wird nicht vereinbart.
10. Inhalte und Nutzungsrechte
Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten ein.
Bei konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Inhalte darf der Anbieter erforderliche und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen treffen. Soweit die Umstände dies zulassen, erhält der Kunde vorher Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe.
An individuell erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. Weitergehende Rechte können vereinbart werden. Bis zur Zahlung ist eine zur vereinbarten Prüfung erforderliche Nutzung gestattet.
Ob Quellcode, bearbeitbare Dateien, Dokumentation oder weitere Entwicklungsunterlagen übergeben werden, ergibt sich aus dem vereinbarten Leistungsumfang. Eine pauschale Zurückbehaltung von Bestandteilen, die zur geschuldeten Nutzung erforderlich sind, erfolgt nicht.
Für eingebundene Standardsoftware, Open-Source-Komponenten und andere fremde Bestandteile gelten deren Lizenzbedingungen. Wesentliche Nutzungsbeschränkungen werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
11. KI-gestützte Leistungen und Automatisierungen
KI-Systeme können unzutreffende, unvollständige oder nicht reproduzierbare Ergebnisse erzeugen. Der Anbieter informiert den Kunden über für den vereinbarten Einsatz wesentliche bekannte Grenzen.
Der Kunde prüft KI-Ausgaben vor Veröffentlichung oder Verwendung in einem Umfang, der ihrem Einsatzzweck, möglichen Folgen und seinen zumutbaren Prüfungsmöglichkeiten entspricht. Vereinbarte Prüf-, Entwicklungs- und Qualitätssicherungspflichten des Anbieters bleiben bestehen.
Freigaben, Testverfahren und Schutzmaßnahmen für automatisierte Prozesse werden dem jeweiligen Einsatz entsprechend vereinbart. Eigene Entwicklungs- oder Konfigurationsfehler des Anbieters werden nicht allein durch eine Freigabe des Kunden ausgeschlossen.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine Suchmaschinenposition oder ein bestimmtes Ergebnis fremder KI-Modelle wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Einsatz von KI beschränkt die gesetzlichen Mängelrechte nicht. Für Schadensersatz gilt Ziffer 13.
12. Mängelrechte und Aktualisierungen
Es gelten die gesetzlichen Rechte bei Mängeln und sonstigen Leistungsstörungen.
Soweit eine werkvertragliche Abnahme erforderlich ist, erhält der Kunde Gelegenheit, die fertiggestellte Leistung zu prüfen. Für die Abnahme gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.
Bei digitalen Produkten für Verbraucher bleiben insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit sowie die gesetzlichen Aktualisierungs- und Informationspflichten bestehen. Ihr Bestehen ist nicht vom Abschluss eines zusätzlichen Wartungsvertrags abhängig.
13. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie oder bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Zwingende datenschutzrechtliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Die Regelungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter, Beschäftigter und Erfüllungsgehilfen.
Gesetzliche Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Vertragsbeendigung oder Rückzahlung werden durch diese Schadensersatzregelung nicht eingeschränkt.
14. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien beachten die für sie geltenden datenschutzrechtlichen Pflichten.
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Diese AGB ersetzen eine solche Vereinbarung nicht.
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäftsunterlagen, Zugangsdaten und sonstige erkennbar vertrauliche Informationen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
15. Referenzen
Die Veröffentlichung von Kundennamen, Logos, Projektabbildungen oder Projektbeschreibungen als Referenz erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden zum jeweiligen Umfang der Veröffentlichung.
16. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über Voraussetzungen, Fristen, Verfahren und mögliche gesetzliche Ausnahmen wird gesondert informiert.
Ein Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist sowie ein etwaiges Erlöschen des Widerrufsrechts richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Die bloße Zustimmung zu diesen AGB ersetzt die hierfür erforderlichen gesonderten Erklärungen nicht.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar, soweit sie ohne diese Rechtswahl gelten würden.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.